Preiserhöhung bei Amazon Prime: BGH kippt den Aufschlag nach Klage

Der Bundesgerichtshof hat geprüft, ob Amazon die Prime-Preise ohne explizite Zustimmung der Kunden erhöhen durfte. Das Unternehmen reagiert.

Nach Verbraucherschutz-Klage BGH kippt Preiserhöhung bei Amazon Prime

Der Bundesgerichtshof hat geprüft, ob Amazon die Prime-Preise ohne explizite Zustimmung der Kunden erhöhen durfte. Das Unternehmen reagiert.

Eine Preiserhöhung des Onlinehändlers Amazon für Prime-Abonnements vor vier Jahren ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unwirksam. Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen demzufolge gegen das Transparenzgebot. (Az. III ZR 205/25)

Das Unternehmen mit Deutschlandsitz in München kündigte an, den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anzupassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht. "Wir werden die entsprechenden Mitglieder vor ihrem nächsten Zahlungstermin zum aktuellen Stand informieren", teilte eine Amazon-Sprecherin mit. Schon gezahlte Gebühren seien Gegenstand eines gesonderten Verfahrens.

Verbraucherzentrale NRW in allen Instanzen erfolgreich

Amazon hatte den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland im September 2022 erhöht, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um Zustimmung zu bitten. Er stieg bei jährlicher Abrechnung von 69 Euro auf 89,90 Euro, bei monatlicher Zahlung von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Amazon begründete die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten.

Alle Abo-Modelle betroffen: Wieder Preiserhöhung: Netflix wird in Deutschland teurer

Lidl, Rewe, Kaufland: Lohnen sich Rabatt-Apps auf dem Handy wirklich?

Preiserhöhung bei Netflix: Verbraucherschützer gehen gegen Streamingdienste vor

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ging dagegen gerichtlich vor. Ihren Angaben nach sind Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen. Das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärten die beanstandete Preisanpassungsklausel für unwirksam. Dagegen wollte sich Amazon nun in Karlsruhe am BGH wehren – jedoch ohne Erfolg.

Nach Verbraucherschutz-Klage BGH kippt Preiserhöhung bei Amazon Prime

Der Bundesgerichtshof hat geprüft, ob Amazon die Prime-Preise ohne explizite Zustimmung der Kunden erhöhen durfte. Das Unternehmen reagiert.

Eine Preiserhöhung des Onlinehändlers Amazon für Prime-Abonnements vor vier Jahren ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unwirksam. Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen demzufolge gegen das Transparenzgebot. (Az. III ZR 205/25)

Das Unternehmen mit Deutschlandsitz in München kündigte an, den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anzupassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht. "Wir werden die entsprechenden Mitglieder vor ihrem nächsten Zahlungstermin zum aktuellen Stand informieren", teilte eine Amazon-Sprecherin mit. Schon gezahlte Gebühren seien Gegenstand eines gesonderten Verfahrens.

Verbraucherzentrale NRW in allen Instanzen erfolgreich

Amazon hatte den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland im September 2022 erhöht, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um Zustimmung zu bitten. Er stieg bei jährlicher Abrechnung von 69 Euro auf 89,90 Euro, bei monatlicher Zahlung von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Amazon begründete die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten.

Alle Abo-Modelle betroffen: Wieder Preiserhöhung: Netflix wird in Deutschland teurer

Lidl, Rewe, Kaufland: Lohnen sich Rabatt-Apps auf dem Handy wirklich?

Preiserhöhung bei Netflix: Verbraucherschützer gehen gegen Streamingdienste vor

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ging dagegen gerichtlich vor. Ihren Angaben nach sind Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen. Das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärten die beanstandete Preisanpassungsklausel für unwirksam. Dagegen wollte sich Amazon nun in Karlsruhe am BGH wehren – jedoch ohne Erfolg.

Bildrechte: t-online.de

Quelle: t-online Digital · Originalartikel

Die mobile Version verlassen