Thüringens AfD-Chef Björn Höcke soll sich im Oktober 2022 zweimal strafbar gemacht haben. In Mühlhausen steht deshalb eine Verhandlung bevor. In Gera entschieden Juristen anders.
Prozess in Mühlhausen Nach Neonazi-Überfall auf Reporter folgt Höckes Fall
Björn Höcke soll sich im Oktober 2022 zweimal strafbar gemacht haben. Vier Jahre später rückt deshalb eine Verhandlung wegen Volksverhetzung näher. Wegen eines anderen Vorwurfs wird ihm dagegen kein Prozess gemacht.
Erst den Fall bei dem Neonazi Thorsten Heise abschließen, dann kommt dessen Bekannter Björn Höcke auf die Anklagebank: Zwei Jahre nach Anklageerhebung gegen den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Höcke wegen eines Hasspostings könnte es bald zum lang angekündigten Prozess kommen. Bevor Höckes Äußerungen verhandelt werden, muss am Gericht ein anderes Verfahren abgeschlossen sein, der Fretterode-Prozess. Höckes Anwälte versuchen aber bereits, auf das Verfahren gegen ihren Mandanten Einfluss zu nehmen.
Nach derzeitigem Stand wird die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Mühlhausen unter Vorsitz der Richterin Gerhild Jumpertz entscheiden, ob Höcke sich im Oktober 2022 mit einem Posting zum tödlichen Messerangriff eines Asylbewerbers in Oggersheim der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Verhandelt werden dürfte im größten Sitzungssaal VII mit etwa 60 Sitzplätzen: Das Interesse von Medien und Öffentlichkeit an Höcke als Angeklagtem ist schließlich groß.
Es wird das dritte Strafverfahren des AfD-Politikers vor Gericht sein. Höcke ist bereits vom Landgericht Halle zu zwei Geldstrafen verurteilt worden, weil er die von der SA genutzte Parole "Alles für Deutschland" selbst gebrauchte und vom Publikum vervollständigen ließ. Er ging gegen die Verurteilung vor, scheiterte aber letztlich beim Bundesgerichtshof. Seit Februar 2024 ist bekannt, dass es am Landgericht Mühlhausen zum dritten Prozess kommen wird, weil das Gericht die Anklage zugelassen hat.
Mildes Urteil hatte Bundesgerichtshof aufgehoben
Noch kann der neue Prozess gegen Höcke nicht beginnen: Die Strafkammer in Mühlhausen ist noch mit dem Fretterode-Prozess befasst und damit "vollständig ausgelastet", wie ein Gerichtssprecher t-online mitteilt. Seit Dezember 2025 geht es im Gericht dabei um eine Jagd auf zwei Journalisten im Jahr 2018 bei Fretterode. Zwei Männer hatten die beiden Fotografen verfolgt, von der Straße abgedrängt und mit Messer und Schraubenschlüssel schwer verletzt, dazu wurde die Kameraausrüstung geraubt. Die Fotografen hatten ein Vorbereitungstreffen der rechtsextremen Szene zum 1. Mai 2018 am Anwesen von Thorsten Heise dokumentiert.
Heise ist führender Aktivist der Freien Kameradschaftsszene und Funktionär der früheren NPD, die heute als "Die Heimat" auftritt. Er war Zeugen zufolge Umzugshelfer bei Höcke, sie wohnen auch nur wenige Kilometer voneinander entfernt. Der Bundesgerichtshof hatte ein erstes mildes Urteil gegen Heises gewalttätige Leute aufgehoben – die Angeklagten sind ein Sohn und ein junger Mann, der in Medien als Ziehsohn Heises bezeichnet wird. Es habe Mängel in der Beweiswürdigung gegeben.
Die Neuauflage des Fretterode-Prozesses ist dem Höcke-Verfahren an der Schwurgerichtskammer dazwischengekommen. Der Prozess gegen die beiden Angeklagten ist bisher bis in den November hinein terminiert. Ein Ende steht aber noch nicht fest. Erst danach kann der Höcke-Prozess terminiert werden.
Höcke-Anwälte wollten Gutachter im Prozess
Im Hintergrund laufen aber bereits Vorbereitungen und juristische Schlagabtausche. Höckes Verteidigung ist zunächst damit gescheitert, in die anstehende Verhandlung Beweismittel für die vermeintliche Richtigkeit von Höckes Aussage einzubringen.
In Schriftsätzen ans Gericht forderte die Höcke-Seite, dass im Prozess mindestens ein Sachverständiger hinzugezogen wird. Insbesondere brachte die Verteidigung vor, dass ein kriminologisches Gutachten zur Thematik "islamistisch motivierte Straftaten" erstellt wird. Der Beweisantrag wurde einem Gerichtssprecher zufolge abgelehnt durch Verfügung der Vorsitzenden Richterin. Für den Prozess hält das Gericht die eigene Sachkunde für ausreichend. Einen konkreten Sachverständigen hatte Höckes Verteidigung noch nicht benannt.
Höckes Sprecher wollte auf Anfrage von t-online nicht Stellung nehmen. Seine Verteidigung meldete sich nicht zurück.
Das Verfahren angestoßen hatten Anzeigen von Piratenpartei, Anonymous-Aktivisten und weiteren Einzelpersonen. Sie warfen dem rechtsextremen Politiker vor, Hass gegen Muslime zu schüren.
Höcke: "Unter Einwanderern weit verbreitete Volkskrankheit"
Höcke hatte im Oktober 2022 nach einem Messerangriff mit zwei Toten im Ludwigshafener Stadtteil Oggersheim auf dem Messengerdienst Telegram geschrieben, der Täter sei wahrscheinlich krank und leide an einer "unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche Betroffene 'Allahu Akbar' schreien" lasse und ihre Wahrnehmung so verzerre, "dass sie in den 'ungläubigen' Gastgebern lebensunwertes Leben sehen". Der "alltägliche Verdrängungskrieg" habe zwei weitere Opfer gefordert. Höcke stellte seine Äußerung in einem späteren Beitrag zur Aufhebung der Immunität auf Telegram so dar: Er habe nur geschrieben, dass es unter den Asyleinwanderern offensichtlich "auch solche" gebe, denen das Leben von "Ungläubigen" wenig bis gar nichts wert sei.
Am 18. Oktober 2022 hatte ein aus Somalia stammender Asylbewerber den 20-jährigen Jonas S. und dessen zu Hilfe geeilten 35-jährigen Arbeitskollegen mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser niedergestochen und tödlich verletzt. Polizisten konnten den Mann mit mehreren Schüssen in einem Drogeriemarkt stoppen, wo er noch einen weiteren Mann angegriffen hatte.
Gera stellt ein: Weitere Strafe wäre nicht ins Gewicht gefallen
Dem Urteil am Landgericht Frankenthal zufolge hatte der Somalier in einem Schub von paranoider Schizophrenie gehandelt. Vor der Tat hatte seine Ex-Freundin ihn seine Kinder nicht sehen lassen, er war danach auf den ihm unbekannten Mann losgegangen. Das Gericht stufte ihn als schuldunfähig ein und ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Ermittlungen hatten keine Hinweise auf eine religiös oder politisch motivierte Straftat ergeben, wie Höcke suggeriert hatte.
Höcke drohte auch noch ein vierter Prozess wegen einer Rede in Gera zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2022. Zu diesem Prozess wird es jedoch nicht kommen. Die Staatsanwaltschaft Gera sieht nach den Verurteilungen in Halle keine Notwendigkeit mehr zur Verfolgung, wie die Behörde t-online mitteilte. Juristisch handelt es sich um eine Einstellung aus praktischen Gründen. Es bleibt offen, ob Höckes Rede strafbar war oder nicht.
Höcke hatte in der Rede Deutschland als "fremdbestimmt" dargestellt, das Land werde von einer "raumfremden Macht" (den USA; Anm. d. Red.) in einen Krieg getrieben. Deutschland sei "Brückenkopf" eines "Regenbogenimperiums", das "Masseneinwanderung" forciere, Nation und Familie zerstöre und "unsere Kinder" angreife.
Den Staat als Angreifer aufs eigene Volk zu zeichnen, könnte aus Sicht einiger Juristen über zulässige scharfe Kritik an konkreter Politik hinausgehen und eine grundlegende Delegitimierung des Staates darstellen. Das Video der Rede ist in Höckes Kanal nicht mehr abrufbar, wird aber im Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg genannt. Dort ging es um die Russland-Nähe: Höcke sprach auch davon, wenn er sich "für das deutsche Volk zwischen dem Regenbogenimperium, (….) dem globalistischen Westen und dem traditionellen Osten" entscheiden müsse, werde er den Osten wählen.
In Thüringen wurde gegen Höcke wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates ermittelt und seine Immunität am 10. Juli 2024 aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Gera entschied nach Angaben eines Sprechers bereits im Dezember 2025, die zu erwartende zusätzliche Strafe würde nach den Verurteilungen in Halle voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht fallen. Zudem wäre bei einer gemeinsamen Aburteilung aller drei Vorwürfe eine Gesamtstrafe gebildet worden, die insgesamt niedriger ausgefallen wäre als die Summe einzelner Strafen. Höcke war in Halle zu 100 und zu 130 Tagessätzen in Höhe von 130 Euro verurteilt worden.
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Sollten die Richter in Mühlhausen Höcke verurteilen, stellt sich für sie ebenfalls die Frage, wie sie die früheren Verurteilungen in das Strafmaß einfließen lassen.
Telegram: Höcke-Posting zu Oggersheim (archiviert)
Telegram: Höcke-Posting zur Aufhebung der Immunität wegen Posting zu Oggersheim
faz.net: "Sie drängten ihren Wagen ab und stachen auf sie ein" (kostenpflichtig)
youtube.com: "AfD-Hetzer Höcke schockt mit Nazi-Beitrag: Partei stellt sofort Strafanzeige"
justiz.rlp.de: Messerangriff in Ludwigshafen am 18.10.2022 – Anklage erhoben
Telegram: Höcke-Posting zur Aufhebung der Immunität wegen Rede in Gera
diss-duisburg.de: Höckes Kriegsrede am 3. Oktober 2022 in Gera
mik.brandenburg.de: Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2022
Prozess in Mühlhausen Nach Neonazi-Überfall auf Reporter folgt Höckes Fall
Björn Höcke soll sich im Oktober 2022 zweimal strafbar gemacht haben. Vier Jahre später rückt deshalb eine Verhandlung wegen Volksverhetzung näher. Wegen eines anderen Vorwurfs wird ihm dagegen kein Prozess gemacht.
Erst den Fall bei dem Neonazi Thorsten Heise abschließen, dann kommt dessen Bekannter Björn Höcke auf die Anklagebank: Zwei Jahre nach Anklageerhebung gegen den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Höcke wegen eines Hasspostings könnte es bald zum lang angekündigten Prozess kommen. Bevor Höckes Äußerungen verhandelt werden, muss am Gericht ein anderes Verfahren abgeschlossen sein, der Fretterode-Prozess. Höckes Anwälte versuchen aber bereits, auf das Verfahren gegen ihren Mandanten Einfluss zu nehmen.
Nach derzeitigem Stand wird die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Mühlhausen unter Vorsitz der Richterin Gerhild Jumpertz entscheiden, ob Höcke sich im Oktober 2022 mit einem Posting zum tödlichen Messerangriff eines Asylbewerbers in Oggersheim der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Verhandelt werden dürfte im größten Sitzungssaal VII mit etwa 60 Sitzplätzen: Das Interesse von Medien und Öffentlichkeit an Höcke als Angeklagtem ist schließlich groß.
Es wird das dritte Strafverfahren des AfD-Politikers vor Gericht sein. Höcke ist bereits vom Landgericht Halle zu zwei Geldstrafen verurteilt worden, weil er die von der SA genutzte Parole "Alles für Deutschland" selbst gebrauchte und vom Publikum vervollständigen ließ. Er ging gegen die Verurteilung vor, scheiterte aber letztlich beim Bundesgerichtshof. Seit Februar 2024 ist bekannt, dass es am Landgericht Mühlhausen zum dritten Prozess kommen wird, weil das Gericht die Anklage zugelassen hat.
Mildes Urteil hatte Bundesgerichtshof aufgehoben
Noch kann der neue Prozess gegen Höcke nicht beginnen: Die Strafkammer in Mühlhausen ist noch mit dem Fretterode-Prozess befasst und damit "vollständig ausgelastet", wie ein Gerichtssprecher t-online mitteilt. Seit Dezember 2025 geht es im Gericht dabei um eine Jagd auf zwei Journalisten im Jahr 2018 bei Fretterode. Zwei Männer hatten die beiden Fotografen verfolgt, von der Straße abgedrängt und mit Messer und Schraubenschlüssel schwer verletzt, dazu wurde die Kameraausrüstung geraubt. Die Fotografen hatten ein Vorbereitungstreffen der rechtsextremen Szene zum 1. Mai 2018 am Anwesen von Thorsten Heise dokumentiert.
Heise ist führender Aktivist der Freien Kameradschaftsszene und Funktionär der früheren NPD, die heute als "Die Heimat" auftritt. Er war Zeugen zufolge Umzugshelfer bei Höcke, sie wohnen auch nur wenige Kilometer voneinander entfernt. Der Bundesgerichtshof hatte ein erstes mildes Urteil gegen Heises gewalttätige Leute aufgehoben – die Angeklagten sind ein Sohn und ein junger Mann, der in Medien als Ziehsohn Heises bezeichnet wird. Es habe Mängel in der Beweiswürdigung gegeben.
Die Neuauflage des Fretterode-Prozesses ist dem Höcke-Verfahren an der Schwurgerichtskammer dazwischengekommen. Der Prozess gegen die beiden Angeklagten ist bisher bis in den November hinein terminiert. Ein Ende steht aber noch nicht fest. Erst danach kann der Höcke-Prozess terminiert werden.
Höcke-Anwälte wollten Gutachter im Prozess
Im Hintergrund laufen aber bereits Vorbereitungen und juristische Schlagabtausche. Höckes Verteidigung ist zunächst damit gescheitert, in die anstehende Verhandlung Beweismittel für die vermeintliche Richtigkeit von Höckes Aussage einzubringen.
In Schriftsätzen ans Gericht forderte die Höcke-Seite, dass im Prozess mindestens ein Sachverständiger hinzugezogen wird. Insbesondere brachte die Verteidigung vor, dass ein kriminologisches Gutachten zur Thematik "islamistisch motivierte Straftaten" erstellt wird. Der Beweisantrag wurde einem Gerichtssprecher zufolge abgelehnt durch Verfügung der Vorsitzenden Richterin. Für den Prozess hält das Gericht die eigene Sachkunde für ausreichend. Einen konkreten Sachverständigen hatte Höckes Verteidigung noch nicht benannt.
Höckes Sprecher wollte auf Anfrage von t-online nicht Stellung nehmen. Seine Verteidigung meldete sich nicht zurück.
Das Verfahren angestoßen hatten Anzeigen von Piratenpartei, Anonymous-Aktivisten und weiteren Einzelpersonen. Sie warfen dem rechtsextremen Politiker vor, Hass gegen Muslime zu schüren.
Höcke: "Unter Einwanderern weit verbreitete Volkskrankheit"
Höcke hatte im Oktober 2022 nach einem Messerangriff mit zwei Toten im Ludwigshafener Stadtteil Oggersheim auf dem Messengerdienst Telegram geschrieben, der Täter sei wahrscheinlich krank und leide an einer "unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche Betroffene 'Allahu Akbar' schreien" lasse und ihre Wahrnehmung so verzerre, "dass sie in den 'ungläubigen' Gastgebern lebensunwertes Leben sehen". Der "alltägliche Verdrängungskrieg" habe zwei weitere Opfer gefordert. Höcke stellte seine Äußerung in einem späteren Beitrag zur Aufhebung der Immunität auf Telegram so dar: Er habe nur geschrieben, dass es unter den Asyleinwanderern offensichtlich "auch solche" gebe, denen das Leben von "Ungläubigen" wenig bis gar nichts wert sei.
Am 18. Oktober 2022 hatte ein aus Somalia stammender Asylbewerber den 20-jährigen Jonas S. und dessen zu Hilfe geeilten 35-jährigen Arbeitskollegen mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser niedergestochen und tödlich verletzt. Polizisten konnten den Mann mit mehreren Schüssen in einem Drogeriemarkt stoppen, wo er noch einen weiteren Mann angegriffen hatte.
Gera stellt ein: Weitere Strafe wäre nicht ins Gewicht gefallen
Dem Urteil am Landgericht Frankenthal zufolge hatte der Somalier in einem Schub von paranoider Schizophrenie gehandelt. Vor der Tat hatte seine Ex-Freundin ihn seine Kinder nicht sehen lassen, er war danach auf den ihm unbekannten Mann losgegangen. Das Gericht stufte ihn als schuldunfähig ein und ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Ermittlungen hatten keine Hinweise auf eine religiös oder politisch motivierte Straftat ergeben, wie Höcke suggeriert hatte.
Höcke drohte auch noch ein vierter Prozess wegen einer Rede in Gera zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2022. Zu diesem Prozess wird es jedoch nicht kommen. Die Staatsanwaltschaft Gera sieht nach den Verurteilungen in Halle keine Notwendigkeit mehr zur Verfolgung, wie die Behörde t-online mitteilte. Juristisch handelt es sich um eine Einstellung aus praktischen Gründen. Es bleibt offen, ob Höckes Rede strafbar war oder nicht.
Höcke hatte in der Rede Deutschland als "fremdbestimmt" dargestellt, das Land werde von einer "raumfremden Macht" (den USA; Anm. d. Red.) in einen Krieg getrieben. Deutschland sei "Brückenkopf" eines "Regenbogenimperiums", das "Masseneinwanderung" forciere, Nation und Familie zerstöre und "unsere Kinder" angreife.
Den Staat als Angreifer aufs eigene Volk zu zeichnen, könnte aus Sicht einiger Juristen über zulässige scharfe Kritik an konkreter Politik hinausgehen und eine grundlegende Delegitimierung des Staates darstellen. Das Video der Rede ist in Höckes Kanal nicht mehr abrufbar, wird aber im Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg genannt. Dort ging es um die Russland-Nähe: Höcke sprach auch davon, wenn er sich "für das deutsche Volk zwischen dem Regenbogenimperium, (….) dem globalistischen Westen und dem traditionellen Osten" entscheiden müsse, werde er den Osten wählen.
In Thüringen wurde gegen Höcke wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates ermittelt und seine Immunität am 10. Juli 2024 aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Gera entschied nach Angaben eines Sprechers bereits im Dezember 2025, die zu erwartende zusätzliche Strafe würde nach den Verurteilungen in Halle voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht fallen. Zudem wäre bei einer gemeinsamen Aburteilung aller drei Vorwürfe eine Gesamtstrafe gebildet worden, die insgesamt niedriger ausgefallen wäre als die Summe einzelner Strafen. Höcke war in Halle zu 100 und zu 130 Tagessätzen in Höhe von 130 Euro verurteilt worden.
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Sollten die Richter in Mühlhausen Höcke verurteilen, stellt sich für sie ebenfalls die Frage, wie sie die früheren Verurteilungen in das Strafmaß einfließen lassen.
Telegram: Höcke-Posting zu Oggersheim (archiviert)
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Telegram: Höcke-Posting zur Aufhebung der Immunität wegen Rede in Gera
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Quelle: t-online Panorama · Originalartikel













